Tipps Tricks – Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen – Beispiele

Tipps Tricks – Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen – Beispiele

Jede Firma ist zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet. Diese Geschäftsunterlagen, Briefe Buchhaltungsbelege und Bilanzen unterliegen der Aufbewahrungspflicht. Auch den Zugang zu digitalen Belegen verlangt das Finanzamt. Der Gesetzgeber hat festgelegt wie lange diese Unterlagen aufzuheben sind.

Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen Ratgeber

Tipps für Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen – Beispiele

Ratgeber Hilfe – Aufbewahrungsfristen der Geschäftsberichte

Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen für Dokumente, Bücher und Aufzeichnungen, Geschäftsberichte, Geschäftsunterlagen - Information für Bürodienstleistungen - Ratgeber, Vorschläge, Anregungen, Anleitungen, Helfer und Beispiele fürs BüroAlle Buchhaltungsbelege, Eröffnungsbilanzen, Geschäftsberichte, Inventare, Handels – und Geschäftsbriefe, Jahresabschlüsse, Zollmeldungen sowie Rechnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfristen für alle anderen Geschäftsunterlagen, die zur Besteuerung nötig sind, gelten sechs Jahre. Für Verträge muss bis maximal 30 Jahre Schadenersatz geleistet werden, die entsprechenden Dokumente unterliegen ebenso lange der Aufbewahrungspflicht.

Aufbewahrungspflichten für Dokumente – Bücher und Aufzeichnungen Helfer

Dieser Ratgeber für Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen soll Ihnen Vorschläge, Anleitungen, Hilfe, Ratschläge und Anregungen für Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen bieten. Die Tipps & Tricks für Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen beruhen auf meinen Erfahrungen im Büro und durch meinen Büroservice / Bürodienstleistungen

Geschäftsberichte, Geschäftsunterlagen – Information für Bürodienstleistungen

Die Buchhaltungspflicht der Firma mit dazugehörigen Rechnungswesen Systeme für Aufbewahrung Dokumente

Ratgeber Vorschläge Anregungen Anleitungen für Aufbewahrungsfristen

 

 

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