Tipps Tricks – Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen – Beispiele
Tipps Tricks – Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen – Beispiele
Jede Firma ist zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet. Diese Geschäftsunterlagen, Briefe Buchhaltungsbelege und Bilanzen unterliegen der Aufbewahrungspflicht. Auch den Zugang zu digitalen Belegen verlangt das Finanzamt. Der Gesetzgeber hat festgelegt wie lange diese Unterlagen aufzuheben sind.
Ratgeber Hilfe – Aufbewahrungsfristen der Geschäftsberichte
Alle Buchhaltungsbelege, Eröffnungsbilanzen, Geschäftsberichte, Inventare, Handels – und Geschäftsbriefe, Jahresabschlüsse, Zollmeldungen sowie Rechnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfristen für alle anderen Geschäftsunterlagen, die zur Besteuerung nötig sind, gelten sechs Jahre. Für Verträge muss bis maximal 30 Jahre Schadenersatz geleistet werden, die entsprechenden Dokumente unterliegen ebenso lange der Aufbewahrungspflicht.
Aufbewahrungspflichten für Dokumente – Bücher und Aufzeichnungen Helfer
Dieser Ratgeber für Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen soll Ihnen Vorschläge, Anleitungen, Hilfe, Ratschläge und Anregungen für Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen bieten. Die Tipps & Tricks für Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen beruhen auf meinen Erfahrungen im Büro und durch meinen Büroservice / Bürodienstleistungen
Geschäftsberichte, Geschäftsunterlagen – Information für Bürodienstleistungen
Die Buchhaltungspflicht der Firma mit dazugehörigen Rechnungswesen Systeme für Aufbewahrung Dokumente
Ratgeber Vorschläge Anregungen Anleitungen für Aufbewahrungsfristen